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23. Oktober 2014

Koehler-Ruprecht steigt aus VDP aus

Das Weingut Koehler-Ruprecht, Kallstadt/Pfalz, verlässt den Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter e.V. (VDP) zum 31.12.2014. Das kündigt das Unternehmen in einer Pressemitteilung an. Die Ursache für den Schritt liege in dem 2012 gefassten Beschluss des VDP, künftig alle trockenen Weine nur noch als Qualitätswein zu bezeichnen. Dies sei eine Einschränkung, die der Philosophie des Weinguts, trockene Prädikatsweine zu erzeugen, diametral gegenüberstehe. Als langjähriges Mitglied im Verein der Naturweinversteigerer der Rheinpfalz gehört das Weingut Koehler-Ruprecht seit 1926 dem heutigen VDP an. Diese Ära ende nun, was Geschäftsführer Dominik Sona und die Besitzerfamilie Sauvage nach eigenem Bekunden sehr bedauern. Der Austritt des Weinguts stehe am Ende einer langen Entwicklung, zu dessen Beginn 1997 eine gemeinsame „Erklärung zur Lage“ mehrerer Weingüter stand, darunter auch Koehler-Ruprecht. Darin wurden Kriterien für die Erzeugung hochwertiger trockener Rieslinge aus besten Lagen festgelegt. „Der Grund unseres Austritts beruht im Wesentlichen auf der Übereinkunft der Kollegen, dass künftig alle trockenen Weine nur noch als Qualitätswein bezeichnet werden sollten und damit angereichert werden dürfen. Koehler-Ruprecht hingegen produziert aus Überzeugung Prädikatsweine, die in der ursprünglichen Tradition der Naturweinversteigerer stehen. Nicht angereicherte Moste sind für uns die Voraussetzung für authentische Weine, die ihren Jahrgang widerspiegeln“, heißt es in der Pressemitteilung des Hauses. „Weiterhin sieht die neue VDP-Klassifikation mit dem Lagenverbrauch vor, dass aus einer ‚VDP.GrosseLage‘ – und als diese ist unsere wichtigste Lage Kallstadter Saumagen klassifiziert – nurmehr ein trockener Rieslingwein erzeugt werden darf. Eine Einschränkung, die unserer Philosophie diametral gegenübersteht und gegen unser Credo, kompromisslose Weine zu erzeugen, verstößt. Wir sind der festen Überzeugung, dass nicht das Bezeichnungsrecht einen großen Wein definiert, sondern nur der Wein selbst. Da die 2012 im „Neustadter Beschluss“ festgelegte Klassifikation von allen VDP-Betrieben mit dem Jahrgang 2012 umgesetzt werden muss, sind wir gezwungen, die Mitgliedschaft zu beenden.“ -red-