21. November 2024
Absatzförderung in Drittländern
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Vorgaben zur „Förderung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in Drittländern“ angepasst, wie IHK-Geschäftsführer Albrecht Ehses von der Industrie- und Handelskammer Trier berichtete. Damit könnten Weinerzeuger, Zusammenschlüsse von Weinerzeugern oder Weinerzeugerorganisationen nun finanzielle Hilfe für die Förderung von Absatzmaßnahmen in Drittländern beantragen. Zuvor war das rheinland-pfälzische Programm zur Förderung von Marketingaktivitäten in diesen Ländern abgelehnt worden. „Während Maßnahmen, die spezifisch auf ein Anbaugebiet oder Anbaugebiete eines einzigen Bundeslandes ausgerichtet waren, nicht förderfähig waren, erlaubt die neue Regelung nun endlich eine breitere Antragsbasis“, begrüßt Ehses die neuen Möglichkeiten bei der Erschließung internationaler Märkte.
Dies könnte gerade für den Export in die USA eine willkommene Maßnahme sein, da diese für zahlreiche Weinexporteure den bedeutendsten Auslandsmarkt darstellen – ein Markt, der durch die Wiederwahl von Donald Trump als US-Präsident potenziell mit erschwerten Bedingungen rechnen muss. Denn, unterstreicht Ehses, „die Gefahr erneuter Strafzölle auf deutschen Wein, die schon in Trumps erster Amtszeit erhebliche Schäden verursacht haben, ist mit einer zweiten Amtszeit wieder deutlich gestiegen“. Maximal würden 50% der förderfähigen Kosten erstattet. Damit ein Antrag als förderfähig gilt, müsse die Förderung einen Gesamtbetrag von 1.000 Euro übersteigen, erklärt der IHK-Geschäftsführer. Detaillierte Informationen inklusive eines Antragsformulars gibt es auf der Website der BLE unter Marktorganisation/Absatzförderung. -red-