24. Juli 2025

Am 20. Juli 2025 stellte die EU ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung ein. Da auch Fachhändler, Direktvermarkter und Gastgewerbe mit Webshop oder digitalem Bestellservice bisher verpflichtet waren, auf diese Plattform hinzuweisen, besteht jetzt Änderungsbedarf für Impressum, AGB, E-Mails und Marktplatztexte. Wie die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in ihrem Newsletter informiert, wurde die Plattform 2016 im Rahmen der EU-Verordnung zur Online-Streitbeilegung (ODR-Verordnung) eingeführt. Ziel war es, Verbraucherstreitigkeiten außergerichtlich und effizient zu klären – und so langwierige Gerichtsverfahren für beide Seiten zu vermeiden. Da mit der Einstellung der Plattform der bisherige Hinweis unterhalb des Impressums überflüssig geworden ist, müssen alle Betriebe, die Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufen, ihre AGB, Bestellseiten, E-Mail-Vorlagen oder Footer bereinigen. Wer den Hinweis stehen lässt, riskiert eine Abmahnung wegen Irreführung. Weitere Infos gibt es unter www.lwk-rlp.de. -red-