24. Juli 2025
Champagne senkt Ertragsgrenze
Das Comité Champagne hat die Ertragsgrenze für 2025 auf 9.000 kg/ha gesenkt, das heißt die Erntemenge, die vom neuen Jahrgang zur direkten Herstellung von Champagner-Grundwein erlaubt wird. Wie das Comité Champagne berichtet, möchte man damit künftig einerseits alte Lagerbestände abbauen und sich andererseits der allgemeinen unsicheren Wirtschaftslage anpassen. Mengenmäßig wird gemäß französischen Medien für 2025 ein agronomischer Ernteertrag von rund 11.000 kg/ha erwartet. Der Überschuss an Wein, der aus der Differenz zwischen festgelegtem und agronomischem Ertrag anfallen könnte, werde von den Winzern als Reserve für schwächere Jahrgänge zurückgehalten, erklärte das Comité. Der erwartet niedrige Ernteertrag 2025 sei auf ungünstige Blütebedingungen im Jahr 2024 zurückzuführen. Die diesjährige Vegetationsperiode verlief bislang ohne große schädliche Einflüsse. Die Lagerbestände reichten aktuell für rund 4,8 Jahre. Ziel sei es, diesen Vorrat mittelfristig auf 4,2 Jahre zu senken. Das erste Halbjahr 2025 schloss die Champagne mit weitgehend stabilen Absätzen ab (-1%). Der schwächelnde Inlandsmarkt konnte durch Exportzuwächse ausgeglichen werden, so etwa in Kanada (+23%), der Schweiz (+21%), Singapur (+18%), Hongkong (+17%) und Schweden (+11%). Deutschland legte mit 7% zu. Der derzeit wichtigste Markt, die USA, machte 10% des Absatzes
(27 Mio. Flaschen) aus. Hier konnte man im ersten Halbjahr ebenfalls Exportzuwächse verzeichnen, jedoch sei man besorgt hinsichtlich der angekündigten Zollerhebungen. Die Ernte werde voraussichtlich in der Woche zwischen dem 20. und 25. August 2025 beginnen. Die Qualität der Trauben sei vielversprechend, hieß es. Erwartet werden 120.000 Erntehelfer. Vor dem Hintergrund der sogenannten Ernte der Schande im Jahr 2023 in der Champagne würde heute viel getan, um Arbeitsbedingungen und -standards der Erntehelfer einzuhalten, erklärte der Präfekt des Departements Marne, Henri Prévost, gegenüber „Le Figaro Vin“. Am 21. Juli 2025 hatte das Strafgericht in Châlons-en-Champagne drei Personen der Dienstleistungsfirma Anavim zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, etwa 50 Saisonarbeiter unter skandalösen Bedingungen untergebracht und ausgebeutet zu haben. -itp-