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26. März 2020

Corona-Krisen-Update

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben bekanntlich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland verschärfte Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart. Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr so weit wie möglich zu reduzieren und die Verbreitung des Virus einzudämmen. Gleichzeitig soll aber die Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Die Leitlinien sehen u. a. auch die vorübergehende Schließung von Ladengeschäften vor. Ausdrücklich nicht geschlossen werden sollen der Einzelhandel für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte sowie der Großhandel. Wir haben darüber schon vergangene Woche in der faxline berichtet und auf unserer Website www.wein-und-markt.de Stimmen aus dem Handel gesammelt, die zeigen, wie die Weinbranche mit der Situation umgeht. Seitdem hat sich einiges getan. So hat das Bundesland Baden-Württemberg die vorübergehende Schließung von Wein- und Spirituosenhandlungen angeordnet (siehe Meldung „Baden-Württemberg schließt Wein- und Spirituosenhandlungen“). Das Bayerische Staatsministerium hat dagegen eine Positivliste veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass „Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte“ von dem Verbot auszunehmen sind. Der Lebensmittelbegriff sei weit auszulegen, heißt es in der Begründung. Und auch in den restlichen Bundesländern dürfen Weinfachgeschäfte bis jetzt (Stand: 26. März, 17 Uhr) öffnen – vorausgesetzt die Hygienevorschriften werden eingehalten. Allerdings gehen manche kommunalen Behörden offenbar restriktiv vor. Sie erlauben zwar die Ladenöffnungen, die Kunden dürfen die Geschäfte aber nicht mehr betreten. Verkostungen und Veranstaltungen sind ebenfalls tabu. Dadurch brechen einigen Fachhändlern beträchtliche Umsätze weg. Massive Einbußen müssen auch die Fachhändler hinnehmen, die Gastronomen beliefern, denn Restaurants müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Fachhandlungen wie Wein Stork aus Lüdinghausen haben deshalb als kreative Maßnahme einen „Autoschalter“ ins Leben gerufen. Kunden können dabei quasi in Drive-in-Manier vorfahren und ihre vorher bestellte Ware in Empfang nehmen. Zahlreiche weitere Fachhändler bieten einen Abholservice ab Rampe oder ab Lager, einen Kofferraumservice bzw. einen Lieferservice (häufig kostenlos innerhalb des jeweiligen Stadtgebiets). Wer einen eigenen Online-Shop betreibt, intensiviert sein Online-Geschäft, liefert mitunter versandkostenfrei (zumindest ab einer bestimmten Bestellmenge) bzw. schnürt spezielle (mitunter rabattierte) Angebotspakete. Etliche Betriebe haben zudem die Idee aufgegriffen, ihren Kunden Gutscheine anzubieten, die jetzt gekauft und nach der Krise eingelöst werden können. Eine Maßnahme, die dabei helfen soll, Unternehmen Liquidität zu sichern. Etliche Weingüter und Genossenschaften haben ihren Barverkauf ebenfalls vorübergehend geschlossen, bieten ihren Kunden aber an, Ware telefonisch, per Mail oder online über ihren Online-Shop zu bestellen. Die bestellte Ware wird dann versendet oder kann zu bestimmten Zeiten (direkt ab Rampe) abgeholt werden. Importeure und Importagenturen halten ihre Handelskunden auf dem Laufenden, welche ihrer Lieferanten den Betrieb nach wie vor aufrechterhalten und welche ggf. notgedrungen eine Pause einlegen. Etliche betonen, dass sie sich bereits vor der Krise bevorratet haben und auch in den kommenden Wochen lieferfähig sein werden. Deuna appelliert an seine Fachhandelskunden, „alles Erdenkliche zu versuchen, um die Konsumenten weiterhin mit Wein zu versorgen“. Die Augsburger unterstützen das mit einem speziellen Serviceangebot (siehe Meldung „Deuna offeriert Sonderservice“). Es gibt allerdings auch Berichte, wonach Fachgroß- und -einzelhändler bestellte Lieferungen an Distributeure zurückgeschickt haben – mit dem Argument, sie nicht verkaufen und auch nicht bezahlen zu können.  -wer-