23. Juli 2026

Destillation in Rheinhessen und Württemberg

Die Europäische Kommission hat dem deutschen Antrag auf eine „außergewöhnliche Marktsituation“ zugestimmt und den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen in den Anbaugebieten Rheinhessen und Württemberg freigemacht. Das teilt das rheinland-pfälzische Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten mit, wonach die entsprechende EU-Verordnung in der zweiten August-Hälfte veröffentlicht werden soll. Bund und Länder würden demnach die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um das Programm umzusetzen. „Die Zustimmung der Europäischen Kommission ist ein wichtiges Signal für unsere Weinbaubetriebe. Mit der Destillation schaffen wir kurzfristig Entlastung in einer angespannten Marktsituation. Gleichzeitig bleibt es unser Ziel, Angebot und Nachfrage mit strukturellen Maßnahmen und einer stärkeren Absatzförderung wieder dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen“, erklärte die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Christine Schneider.
 
In Anbetracht der wirtschaftlichen Situation der Weinbranche hatten Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Bundesregierung gebeten, bei der Europäischen Kommission eine außergewöhnliche Marktintervention aus der EU-Agrarreserve zu beantragen. Interesse gab es seitens der Anbaugebiete Rheinhessen und Württemberg. Die Förderung beträgt 43 Cent je Liter; zusätzlich werden 16 Cent je Liter für Logistik- und Brennkosten gewährt. Zugelassen sind Weine des Jahrgangs 2025 und älter. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, darf der durch diese Destillation gewonnene Alkohol ausschließlich für industrielle Zwecke genutzt werden. Schneider rechnet mit einem Start im vierten Quartal 2026. -red-