27. August 2026

EmpCo-Richtlinie kommt – mit neuen Verboten

Ab dem 27. September 2026 gilt in Deutschland die Empowering-Consumers-Richtlinie, kurz EmpCo – (EU) 2024/825. Sie ziele darauf ab, Verbraucherrechte vor Greenwashing zu schützen und den ökologischen Wandel voranzubringen. „Sie ändert nicht das Weinrecht, sondern die Werbung: Wer Produkte mit Nachhaltigkeitsversprechen bewirbt, muss diese künftig belegen können“, lässt der Bundesverband Ökologischer Weinbau e.V. (Ecovin), Oppenheim, wissen. Sie gilt für alle Weinerzeuger und betrifft die B2C-Kommunikation – sprich: Etiketten, Websites, Social Media, Veranstaltungen. Die Richtlinie werde hierzulande über eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das zieht vier neue Verbote nach sich: „Pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, selbst entworfene Öko-Siegel ohne externe Prüfung, Klimaneutralitäts-Claims auf Basis reiner Kompensation sowie Gesamtprodukt-Aussagen bei nur teilweiser Eigenschaft“, fasst Ecovin zusammen. Die Bußgelder bei Verstößen können bis zu 4% des Jahresumsatzes betragen. Ecovin teilt zudem mit, dass Produzenten, die einem anerkannten Verband angehören, die neue Richtlinie nicht fürchten müssen – zahlreiche Aussagen aus dem Kontext Nachhaltigkeit und Ökologie seien belegt und zertifiziert. -red-