07. März 2024

EU will Online-Angaben zur Herkunft schützen

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung vom 28. Februar 2024 eine Reformierung der EU-Vorschriften zur Stärkung des Schutzes von geografischen Angaben (g. U., g. g. A.) für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse beschlossen. Die Verordnung soll Produkte mit geografischer Angabe offline und online schützen und das Verfahren zur Eintragung vereinfachen. So sollen die nationalen Behörden in der EU, einer Mitteilung des EU-Parlaments zufolge, dafür Sorge tragen, dass beispielsweise Domänennamen, die illegal geografische Angaben verwenden, abgeschaltet werden oder der Zugang zu ihnen durch Geoblocking gesperrt wird. Das Amt für geistiges Eigentum der EU (EUIPO) werde ein Warnsystem für Domänennamen einrichten, hieß es. Zudem sollen die Erzeuger von Produkten mit geografischer Angabe künftig Maßnahmen oder Handelspraktiken verhindern oder abwehren können, die dem Image und dem Wert ihrer Erzeugnisse schaden, einschließlich abwertender Vermarktungspraktiken und Preissenkungen. Die Kommission bleibt die einzige Kontrollinstanz für das System der geografischen Angaben, so die neue Verordnung. Das Eintragungsverfahren für geografische Angaben bei der EU-Kommission wird zudem vereinfacht, und für die Prüfung neuer geografischer Angaben eine feste Frist von sechs Monaten festgelegt. -red-