04. November 2021

Herausforderndes Jahr für Weinüberwachungsbehörde

Das Corona-geprägte Jahr 2020 stellte die rheinland-pfälzische Weinüberwachungsbehörde vor einige Herausforderungen, wie das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung erklärt. „Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien im Land vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die Fachleute des LUA im vergangenen Jahr 4.431 Kontrollen in Betrieben durchgeführt und 3.738 Proben im Labor untersucht“, heißt es in der Bilanz des LUA. Die Einschränkungen während der Corona-Pandemie haben 2020 allerdings dazu geführt, dass die Zahl der Kontrollbesuche im Vergleich zum Vorjahr um rund 14 % und die Zahl der untersuchten Proben um 12,5 % zurückging. Um Kontakte zu reduzieren, hatten die Weinkontrolleurinnen und Weinkontrolleure ihre Außentermine in der ersten Welle der Pandemie im Frühjahr 2020 vorübergehend deutlich zurückgefahren. Die gute Nachricht: Inzwischen sind Betriebskontrollen und Laboruntersuchungen wieder auf dem Vor-Corona-Niveau angekommen. Insgesamt liegen die Ergebnisse der amtlichen Weinüberwachung laut LUA im Trend der Vorjahre: 2020 gab es viele Beanstandungen wegen Fehlern bei der Kennzeichnung, aber auch einige schwerwiegende Verstöße gegen das Weingesetz. Insgesamt 321 der 3.738 untersuchten Proben (also 8,6 %) wurden beanstandet. Davon mussten 63 Proben (1,7 %) wegen Grenzwertverstößen oder unzulässiger Weinbehandlung (z. B. einer illegalen Aromatisierung) aus dem Verkehr genommen werden. Weinerzeugnisse, die gesundheitliche Schäden beim Menschen hätten auslösen können, wurden im vergangenen Jahr nicht festgestellt. Bei ihrer Arbeit hat es die Weinüberwachung nach eigenen Angaben meist mit wiederkehrenden Problemen zu tun, gelegentlich aber auch mit neuen Entwicklungen. Wenig erfreulich seien z. B. die immer wieder festgestellten Verfälschungen mit technischem Glycerin. Natürlicherweise entsteht Glycerin als Nebenprodukt der alkoholischen Gärung und trägt zur Vollmundigkeit eines Weins bei. Einige wenige Weinhersteller benutzen laut LUA unerlaubterweise technisches Glycerin, um ihre Weine geschmacklich aufzuwerten und eine bessere Qualität vorzutäuschen. Im Labor nachweisen lässt sich das durch die Analyse von Begleitstoffen, die bei der Herstellung von technischem Glycerin gebildet werden. Auf diese Weise fielen 2020 ein slowenischer Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung, ein Wein aus Georgien sowie ein argentinischer Wein auf, der zu einer Prämierung angemeldet worden war. Neu für die Weinfachleute des LUA war 2020 der Nachweis des Zuckeraustauschstoffs Sorbit (Glucitol) in einem Weißwein aus Moldawien. Sorbit ist ein Zuckeralkohol, der aufgrund seiner Süßkraft bei vielen zuckerfreien Lebensmitteln als Süßungsmittel eingesetzt werden kann und darf – damit einen Wein zu süßen, ist aber verboten. In verschiedenen Obstsorten kommt der Stoff natürlicherweise vor, besonders viel findet sich in Apfelsaft, nämlich bis zu 8 g/l. In Traubensaft (und damit auch in Wein) sind dagegen nur sehr geringe Mengen bis circa 0,2 g/l zu erwarten. In dem beanstandeten moldawischen Wein wurden fast 12 g Sorbit pro Liter Wein nachgewiesen. Das sei zweifelsfrei nur durch einen bewussten Zusatz von Sorbit zu erklären (die vollständige Bilanz zur Weinüberwachung 2020 gibt’s im PDF-Format auf der Homepage des LUA) -red-