15. Oktober 2026
Keine Zuckersteuer auf Wein
Das Regierungskabinett hat sich nach dem Streit um die Steuer auf gezuckerte Getränke auf einen Regelungsvorschlag geeinigt. Diesen sollen die Fraktionen von Union und SPD nun im Bundestag beraten und umsetzen, teilt das Finanz-
ministerium mit. Die neue Zuckergetränkesteuer soll ab 1. Juli 2027 fällig werden. Nicht erfasst werden laut Ministerium alkoholhaltige Getränke und entsprechende alkoholfreie Alternativen zu Wein, Fruchtwein, Schaumwein, Bier, Likören
und Cocktails. Auch Mischgetränke auf dieser Basis seien ausgenommen. Gleiches soll für Getränke mit Süßungsmitteln, Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte, reines Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat sowie entsprechende ungesüßte Schorlen gelten. Der Entwurf sieht einen zweistufigen Steuertarif abhängig vom Zuckergehalt vor: Ab 5 g/100 ml bis unter 8 g/100 ml gelten 0,26 Euro/l. Ab 8 g/100 ml sind es 0,32 Euro/l. -red-