17. August 2023
Lagenklassifikation für Österreich
Mit der Weinrecht-Sammelverordnung
hat Österreich die Grundlagen für eine
landesweit einheitliche Klassifikation von
Einzellagen (in Österreich Rieden genannt) geschaffen. Darüber informiert die
Österreich Wein Marketing GmbH, Wien. In
Zukunft soll es Erste Lagen und Große Lagen geben. Bislang fanden entsprechende
Initiativen auf privater Basis statt, nun sollen
offizielle Rechtsgrundlagen Einzug halten.
Die Voraussetzungen sind: Die Begriffe
Erste Lage und Große Lage dürfen nur
für DAC-Weine aus klassifizierten Rieden
verwendet werden. Das Anbaugebiet muss
zudem die drei DAC-Stufen Gebietswein,
Ortswein und Riedenwein definiert haben.
Zur Klassifizierung muss das regionale
Weinkommitee einen Antrag für die jeweilige Riede beim nationalen Weinkommitee
einreichen. „Die Entscheidung, Rieden zu
klassifizieren, obliegt jedem Gebiet selbst,
denn die Bedeutung von Einzellagen ist in
jedem Gebiet unterschiedlich ausgeprägt,“
sagte Chris Yorke, Geschäftsführer der
ÖWM. Geprüft werden dann die folgenden
Kriterien: Die historische Bedeutung der
Riede, Homogenität in Bezug auf Boden,
Geologie, Klima und Exposition, aber auch
Vermarktungsmenge und -wert der Weine,
die aus der Riede gewonnen werden. Dargelegt werden müssen zudem weitere Faktoren, die das Qualitätspotential der Riede
aufzeigen – etwa nationale und internationale Weinbewertungen. Neue Große Lagen
müssen außerdem zuvor fünf Jahre lang als
Erste Lagen eingestuft sein. Zudem gelten
niedrigere Erträge und Handlese-Pflicht.
Laut ÖWM sei ab 2025 mit den ersten klassifizierten Ersten Lagen zu rechnen. -red-