17. August 2023

Lagenklassifikation für Österreich

Mit der Weinrecht-Sammelverordnung hat Österreich die Grundlagen für eine landesweit einheitliche Klassifikation von Einzellagen (in Österreich Rieden genannt) geschaffen. Darüber informiert die Österreich Wein Marketing GmbH, Wien. In Zukunft soll es Erste Lagen und Große Lagen geben. Bislang fanden entsprechende Initiativen auf privater Basis statt, nun sollen offizielle Rechtsgrundlagen Einzug halten. Die Voraussetzungen sind: Die Begriffe Erste Lage und Große Lage dürfen nur für DAC-Weine aus klassifizierten Rieden verwendet werden. Das Anbaugebiet muss zudem die drei DAC-Stufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein definiert haben. Zur Klassifizierung muss das regionale Weinkommitee einen Antrag für die jeweilige Riede beim nationalen Weinkommitee einreichen. „Die Entscheidung, Rieden zu klassifizieren, obliegt jedem Gebiet selbst, denn die Bedeutung von Einzellagen ist in jedem Gebiet unterschiedlich ausgeprägt,“ sagte Chris Yorke, Geschäftsführer der ÖWM. Geprüft werden dann die folgenden Kriterien: Die historische Bedeutung der Riede, Homogenität in Bezug auf Boden, Geologie, Klima und Exposition, aber auch Vermarktungsmenge und -wert der Weine, die aus der Riede gewonnen werden. Dargelegt werden müssen zudem weitere Faktoren, die das Qualitätspotential der Riede aufzeigen – etwa nationale und internationale Weinbewertungen. Neue Große Lagen müssen außerdem zuvor fünf Jahre lang als Erste Lagen eingestuft sein. Zudem gelten niedrigere Erträge und Handlese-Pflicht. Laut ÖWM sei ab 2025 mit den ersten klassifizierten Ersten Lagen zu rechnen. -red-