21. Mai 2015

Maximal 0,3% Neupflanzungen pro Jahr

Die Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich darauf geeinigt, die Quote für Neupflanzungen von Rebstöcken (über die bestehende Rebfläche hinaus) für das gesamte Bundesgebiet auf maximal 0,3% pro Jahr festzulegen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bundestags-Abgeordneten Norbert Schindler (CDU) und Gustav Herzog (SPD) vom 21. Mai hervor. Die EU-Kommission hatte zuvor ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen veröffentlicht, das eine begrenzte jährliche Ausdehnung der Rebflächen in der EU zulässt. Es sieht vor, dass die Rebfläche in jedem EU-Staat pro Jahr um maximal 1% ausgedehnt werden kann. Die jetzt von den Fraktionen des Bundestags vereinbarte Regelung soll zunächst für die nächsten beiden Jahre gelten. Der Deutsche Bundestag werde dann 2017 nach den gemachten Erfahrungen bei der Marktlage und der Umsetzung der Rebflächenausweitung in der Praxis eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen, heißt es in der Pressemitteilung der Abgeordneten. Alle deutschen Weinbaugebiete sollen nach Beschluss des Gesetzes im Deutschen Bundestag, der noch für Juni 2015 erwartet wird, die Möglichkeit erhalten, durch Selbstbeschränkung auch noch niedrigere Werte festlegen zu können. Hier sind dann die jeweiligen Landesgesetz- und -verordnungsgeber gefragt, die dies in ihrem Bereich formulieren müssen. Die Antragstellung auf Erweiterung der Rebfläche bei Neuanpflanzungen wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beschieden. Dafür müssen die Landesbehörden eine sachliche Bewertung des Antrags durchführen, die der Antragsteller bei der BLE vorzulegen hat. -red-