09. Juli 2015

Maximal 300 ha Neupflanzungen pro Jahr

Nun ist es amtlich. Letzte Woche änderte der Bundestag das Deutsche Weingesetz dahingehend, dass die ab 2016 EU-weit prinzipiell uneingeschränkten Neupflanzungsrechte für Reben in Deutschland auf einen jährlichen Zuwachs von maximal 0,3% der Anbaufläche beschränkt werden. Das bedeutet, dass in Deutschland pro Jahr nicht mehr als 300 ha neue Rebflächen angelegt werden dürfen. Nach Aussage der rheinland-pfälzischen Weinbauministerin Ulrike Höfken sollen in ihrem Bundesland (64.000 ha) bei der Zuteilung Steillagen in jedem Fall bevorzugt werden. -he-