09. Juli 2015
Maximal 300 ha Neupflanzungen pro Jahr
Nun ist
es amtlich. Letzte Woche änderte der Bundestag das Deutsche Weingesetz
dahingehend, dass die ab 2016 EU-weit prinzipiell uneingeschränkten
Neupflanzungsrechte für Reben in Deutschland auf einen jährlichen Zuwachs von
maximal 0,3% der Anbaufläche beschränkt werden. Das bedeutet, dass in
Deutschland pro Jahr nicht mehr als 300 ha neue Rebflächen angelegt werden
dürfen. Nach Aussage der rheinland-pfälzischen Weinbauministerin Ulrike Höfken
sollen in ihrem Bundesland (64.000 ha) bei der Zuteilung Steillagen in jedem
Fall bevorzugt werden. -he-