
Das
Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne
, der französische Branchenverband der Champagner-Produzenten, hat am 29. August dieses Jahres den Maximalertrag für die Ernte 2022 erneut erhöht. Dies berichtet das französische Branchenportal Vitisphere. Demnach ist in diesem Jahr ein maximaler Hektarertrag von 16.500 Kilogramm je Hektar zulässig. Die ansonsten per Lastenheft geltende Obergrenze liegt bei 15.500 Kilogramm/Hektar inklusive der Réserveweine. Bei der Erhöhung des Hektarertrags um weitere 1.000 Kilogramm je Hektar soll es sich um eine Ausnahmeregelung handeln, wird Maxime Toubart, Co-Präsident des
Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne
und Präsident der Winzervereinigung der Champagne (Syndicat des Vignerons de la Champagne) von Vitisphere zitiert. Der Verband reagiert damit auf das witterungsbedingt ertragsschwache Jahr 2021, das es den Winzern nicht ermöglichte, die vom
Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne
zugelassene Ertragsobergrenze von damals 10.000 Kilogramm je Hektar zu erreichen. Von der Ausnahmeregelung unberührt bleibt die in der Champagne im Juli dieses Jahres verkündete Obergrenze für den direkt vermarktbaren Ertrag. Diese wurde für die Ernte 2022 auf 12.000 Kilogramm je Hektar festgesetzt. Sie gilt als höchste Ertragsgrenze seit 2007 (
wir berichteten). Ein theoretisch nutzbarer Maximalertrag von 16.500 Kilogramm je Hektar würde – unter Berücksichtigung einer maximalen Saftausbeute von 64 Prozent – 105 Hektoliter Most ergeben. Im Vergleich dazu: Bei den VDP-Guts- und Ortsweinen beträgt der Maximalertrag 75 Hektoliter je Hektar. Die über die vermarktbare Ertragsobergrenze hinausgehende Erntemenge von bis zu 4.500 Kilogramm je Hektar, muss nach der ersten Gärung als Reservewein eingelagert werden. Neu für die Champagner-Winzer ist in diesem Jahr auch die Möglichkeit eines Ernteausfallausgleichs: Hat ein Winzer beispielsweise aufgrund schlechter Witterung die Obergrenze des Vorjahrs nicht erreichen können, darf er den Ausfall im Folgejahr ausgleichen. Dies gilt auch, wenn er dadurch die maximale Obergrenze für den vermarktbaren Ertrag überschreitet. Damit sollen Champagner-Winzer davor geschützt werden, nach einer kleinen Ernte und dem dadurch bedingten Ausschöpfen der Reserveweine sowie einer hohen Nachfrage, wie etwa im Jahr 2021, nicht liefern zu können. -ac-/-he-