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23. Oktober 2014

Neue dreistufige Qualitätspyramide für Sekt aus Österreich

Pünktlich zum „Tag des österreichischen Sekts“ wurde am 22. Oktober die neue dreistufige Qualitätspyramide für Sekt aus Österreich präsentiert.
Entwickelt wurde das Modell von dem 2013 gegründeten Österreichischen Sektkomitee in Zusammenarbeit mit der Österreich Wein Marketing GmbH (ÖWM) und unter Mitwirkung der Sekthersteller des Landes. Die Initiatoren werten die neue Qualitätspyramide als „Meilenstein für die österreichische Sektwirtschaft“. In ihrer Spitzenkategorie nehme sie Maß an den höchsten Standards der führenden Schaumweine der Welt (wie Champagner oder Franciacorta) und gehe in manchen Punkten sogar darüber hinaus. Wie das Sektkomitee und die ÖWM in einer Pressemitteilung erklären, definiert die Basiskategorie (Stufe 1) die Mindestanforderungen für österreichischen Qualitätsschaumwein. Sie garantiert vor allem die österreichische Herkunft der Trauben und Grundweine sowie eine Mindestlagerzeit des Sekts auf der Hefe von neun Monaten. Ab Stufe 2 sind ausschließlich Sekte zugelassen, die nach der traditionellen Methode (Flaschengärung) produziert wurden. Die Trauben und Grundweine müssen hier aus einem generischen Weinbaugebiet stammen und eine Hefelagerung von mindestens 18 Monaten vorweisen. Für die höchste Stufe der flaschenvergorenen Spitzensekte dürfen die Trauben nur in einer einzigen Weinbaugemeinde gelesen und nach dieser bezeichnet werden, wobei Lagenbezeichnungen möglich sind. Nach der Flaschengärung kommen die Sekte dieser Kategorie erst drei Jahre nach der Ernte und nach mindestens 30 Monaten Hefelagerung auf den Markt. Die einzelnen Stufen umfassen weitere qualitätssichernde Standards, die sich auf die Arbeit im Weingarten, Ernte, Handlese, Schütthöhe, Ausbeutesatz sowie die schonende Pressung beziehen. Kriterien für die Sektgrundweine sowie für die Prüfung und Kontrolle der Qualitätsstufen sollen in den nächsten Monaten im Detail erarbeitet und festgelegt werden. Begleitend dazu werde gemeinsam mit der ÖWM eine Marketingstrategie zur effektiven Kommunikation dieser neuen Kategorien konzipiert. Voraussetzung dafür sei die für 2015 geplante Verankerung des Regelwerks im österreichischen Weingesetz. -red-