24. Juni 2014
Abgaben an den Deutschen Weinfonds sind verfassungskonform
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Abgaben an den Deutschen Weinfonds in vollem Umfang bestätigt. Das hat die Gemeinschaftswerbeinstitution in einer Pressemitteilung verkündet. Nach Auffassung des Gerichts sei eine zentrale Absatzförderung im Bereich der Weinwirtschaft aufgrund der besonderen Gegebenheiten in diesem Sektor unverändert gerechtfertigt, heißt es darin. Das Gericht habe betont, dass die Erfüllung der Aufgabe, die Qualität und den Ruf des deutschen Weins insgesamt zu verbessern, für die deutsche Weinwirtschaft besonders bedeutsam und ihr insgesamt evident nützlich sei. Monika Reule, Vorstand des Deutschen Weinfonds und Geschäftsführerin des Deutschen Weininstituts in Mainz (im Bild) , zeigte sich unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils erleichtert. „Damit haben wir nach fünf Jahren der juristischen Auseinandersetzungen endlich Rechtssicherheit. Wir freuen uns sehr, dass mit dem Urteil nicht nur die Notwendigkeit eines Gemeinschaftsmarketings für deutschen Wein, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Finanzierungsgrundlage bestätigt wurde“, erklärte Reule. Sie sei immer überzeugt gewesen, dass auch das Bundesverfassungsgericht letztlich, wie bereits alle Fachgerichte zuvor, die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe bestätigen würde. Dankbar sei sie insbesondere all denjenigen, die die Abgaben in den vergangen Jahren ohne Widerspruch weiter gezahlt und damit die Arbeit des Gemeinschaftsmarketing weiter ermöglicht und unterstützt hätten. „Wir werden uns nun schnell mit allen Kreisen der Weinwirtschaft an einen Tisch setzen und partnerschaftlich besprechen, wie wir das Gemeinschaftsmarketing für deutsche Weine im In- und Ausland im Sinne aller Beteiligten noch schlagkräftiger machen können", kündigte Reule an.