15. September 2010
Weinwerbung: Rechtmäßigkeit der Sonderabgabe bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am 14. September in zweiter Instanz die Klage eines Winzers gegen die Erhebung einer Sonderabgabe für die nationale Weinwerbung abgewiesen. Dies meldet das Deutsche Weininstitut (Mainz). Das Berufungsgericht folgte damit den Urteilen der Verwaltungsgerichte Koblenz, Mainz und Neustadt, die bereits die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe in erster Instanz bestätigt hatten. Die DWI-Geschäftsführerin Monika Reule erklärte: „Die Gegenseite konnte offensichtlich keine neuen Tatsachen und Beweise anführen, die zu einem anders lautenden Urteil hätten führen können.“ Ohne ein „sichtbares Gemeinschaftsmarketing auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene“ würde der deutsche Wein bei dem hohen internationalen Konkurrendruck schnell unsichtbar, betonte Reule weiter.