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15. Mai 2014

Sangria nur noch aus Spanien und Portugal

Nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments bekommen die Sangria genannten Weinmischgetränke aus Spanien und Portugal ab 2015 den Status einer geschützten Herkunftsbezeichnung. Hersteller in anderen EU-Ländern dürfen dann nur noch die Bezeichnung „aromatisiertes Wein-Mischgetränk" verwenden und können „Sangría" lediglich als zusätzlichen Hinweis benutzen. Außerdem muss auf dem Etikett angegeben werden, in welchem Land das Getränk produziert wurde. Die Übergangszeit für diese Neuregelung beträgt ein Jahr.