15. Mai 2014
Sangria nur noch aus Spanien und Portugal
Nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments bekommen die Sangria
genannten Weinmischgetränke aus Spanien und Portugal ab 2015 den Status einer
geschützten Herkunftsbezeichnung. Hersteller in anderen EU-Ländern dürfen dann
nur noch die Bezeichnung „aromatisiertes Wein-Mischgetränk" verwenden und
können „Sangría" lediglich als zusätzlichen Hinweis benutzen. Außerdem
muss auf dem Etikett angegeben werden, in welchem Land das Getränk produziert
wurde. Die Übergangszeit für diese Neuregelung beträgt ein Jahr.