01. März 2012
Rheingauer wollen Erstes Gewächs in Großes Gewächs umtaufen
Der Rheingauer Weinbauverband hat bei der Hessischen Landesregierung eine Änderung des Paragraphen 10 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung (HAVO) „Zuerkennung von Gütezeichen“ beantragt. Das Gütezeichen Erstes Gewächs soll nach Wunsch des Weinbauverbands künftig in Großes Gewächs umbenannt werden.