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01. März 2012

Rheingauer wollen Erstes Gewächs in Großes Gewächs umtaufen

Der Rheingauer Weinbauverband hat bei der Hessischen Landesregierung eine Änderung des Paragraphen  10 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung (HAVO) „Zuerkennung von Gütezeichen“ beantragt. Das Gütezeichen Erstes Gewächs soll nach Wunsch des Weinbauverbands künftig in Großes Gewächs umbenannt werden.