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10. Juni 2010

Verwaltungsgericht Neustadt/W. weist Klage gegen Weinwerbeabgabe ab

 Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat am 10. Juni die Klagen zweier Winzer abgewiesen, die sich dagegen wehren wollten, Abgaben für den Deutschen Weinfonds und die Gebietsweinwerbung zu zahlen. Das Gericht hält die Abgaben nicht für verfassungswidrig und ist damit nach Auskunft des Deutschen Weininstituts (DWI) nach dem Verwaltungsgericht Koblenz bereits das zweite Gericht, dass die Abgabenstruktur so einschätzt. Bei der heutigen mündlichen Urteilsverkündung führte der Vorsitzende Richter der 2. Kammer zur Begründung aus, dass die deutsche Weinwirtschaft im internationalen Wettbewerb benachteiligt sei. Deshalb halte der Gesetzgeber eine staatlich organisierte Gemeinschaftswerbung für notwendig. Diese gesetzgeberische Einschätzung sei trotz der Argumente der Kläger nicht widerlegt. „Die Urteile unterstreichen erneut unsere Überzeugung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich um die kontinuierliche Imagearbeit für unsere Weine im In- und Ausland kümmert, angesichts des harten internationalen Wettbewerbs im Weinsektor für die gesamte deutsche Weinwirtschaft unverzichtbar ist“, so DWI-Chefin Reule. Gegen die Urteile, deren schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, kann Berufung eingelegt werden.