14. Juli 2020
Österreich beschließt Maßnahmen zur Stützung der Weinbranche
Die österreichische Bundesregierung hat am 7. Juli ein ganzes Maßnahmenbündel zur Stützung der heimischen Weinbranche auf den Weg gebracht. Die aufgrund der Corona-Pandemie notwendige Schließung der Gastronomie und der Stillstand des gesellschaftlichen Lebens haben in Österreich bekanntlich zu starken Rückgängen im Weinabsatz geführt. Im Jahr 2019 wurden dort rund 220 Mio. l Wein konsumiert, von denen rund 80% heimischen Ursprungs waren. Der größte Teil des Weins - die Österreich Wein Marketing GmbH spricht von etwa 55% - wurde dabei (anders als in Deutschland) in der Gastronomie, beim Heurigen, bei gesellschaftlichen Ereignissen und Empfängen getrunken. „Die österreichische Weinwirtschaft zählt damit zu den hauptbetroffenen Branchen der Folgen der Corona-Krise. Mit dem Lockdown und den damit verbundenen Schließungen sind ganze Absatzmärkte weggebrochen. Die Direktvermarktung aber auch der Online-Handel konnte einen Teil kompensieren. Für den überschüssigen Wein arbeiten wir gerade eng mit dem Weinbauverband an neuen Absatzmöglichkeiten, und im äußersten Notfall wird es auch eine Förderung für die Bereitstellung von Wein für die Produktion von Desinfektionsmittels geben“, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. „Diese Maßnahme kann in Anspruch genommen werden, um überschüssige Mengen an Wein zu verarbeiten. Jeden Winzer schmerzt es, wenn sein Qualitätsprodukt in dieser Form verarbeitet werden muss. Aber mit dieser Maßnahme kann man einen Absatz finden, ohne den Wein entsorgen zu müssen.“ Das Maßnahmenpaket beinhaltet auch eine Absatzförderung für Drittländer. Die bestehende Absatzförderung auf Drittländer im Rahmen des nationalen Stützungsprogrammes soll ausgedehnt, der Fördersatz von 50 auf 60% angehoben und die dafür vorgesehenen Budgetmittel erhöht werden. Investitionen werden noch stärker als bisher gefördert. Bei besonders qualitätsfördernden Maßnahmen, die auch aufgrund des Klimawandels notwendig werden (wie Gärsteuerung, Kühlungsinvestitionen), wird die „Förderintensität“ von 30 auf 40% angehoben. Neu aufgenommen in die Investitionsförderung werden Lagertanks, aber auch Techniken wie Umkehrosmose und Vakuumdestillation. Die aufgrund des Klimawandels notwendigen Investitionen, wie Bewässerung, sollen vollinhaltlich beibehalten und ausgebaut werden. Dasselbe gilt für die Erhaltung und Rekultivierung von Böschungen und Terrassen. Die klassische Förderung der Umstellung von Weingärten soll nach über 20 Jahren aber etwas reduziert werden. Die Schaumweinsteuer wurde in Österreich abgeschafft. Dies soll den Weinabsatz für rund 1.000 Sektgrundweinerzeuger sichern. Zur Reduzierung der (coronabedingt) großen Weinlager, die ihren Ursprung auch in den großen Weinernten 2018 haben, kann eine Destillation von Wein durchgeführt werden. Insgesamt sollen rund 10 Mio. l Wein des Jahrgangs 2018 und älter, die am Markt nicht mehr benötigt werden, zu einem Ankaufspreis von 35 Cent/l Wein zu Alkohol für die Produktion von Desinfektionsmitteln weiterverarbeitet werden. -red-