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14. Juli 2020

Österreich beschließt Maßnahmen zur Stützung der Weinbranche

Die österreichische Bundesregierung hat am 7. Juli ein ganzes Maßnahmenbündel zur Stützung der heimischen Weinbranche auf den Weg gebracht. Die auf­grund der Co­ro­na-Pandemie not­wen­di­ge Schlie­ßung der Gas­tro­no­mie und der Still­stand des ge­sell­schaft­li­chen Le­bens haben in Österreich bekanntlich zu star­ken Rück­gän­gen im Wein­ab­satz geführt. Im Jahr 2019 wurden dort rund 220 Mio. l Wein kon­su­miert, von denen rund 80% hei­mi­schen Ur­sprungs waren. Der größ­te Teil des Weins - die Österreich Wein Marketing GmbH spricht von etwa 55% - wurde dabei (anders als in Deutschland) in der Gas­tro­no­mie, beim Heu­ri­gen, bei ge­sell­schaft­li­chen Er­eig­nis­sen und Empfängen ge­trun­ken. „Die ös­ter­rei­chi­sche Wein­wirt­schaft zählt damit zu den haupt­be­trof­fe­nen Bran­chen der Fol­gen der Co­ro­na­-Kri­se. Mit dem Lock­down und den damit ver­bun­de­nen Schlie­ßun­gen sind ganze Ab­satz­märk­te weg­ge­bro­chen. Die Di­rekt­ver­mark­tung aber auch der On­line-Han­del konn­te einen Teil kom­pen­sie­ren. Für den über­schüs­si­gen Wein ar­bei­ten wir ge­ra­de eng mit dem Wein­bau­ver­band an neuen Ab­satz­mög­lich­kei­ten, und im äu­ßers­ten Not­fall wird es auch eine För­de­rung für die Be­reit­stel­lung von Wein für die Produktion von Des­in­fek­ti­ons­mit­tels geben“, er­klärt Land­wirt­schafts­mi­nis­te­rin Eli­sa­beth Kös­tin­ger. „Diese Maß­nah­me kann in An­spruch ge­nom­men wer­den, um über­schüs­si­ge Men­gen an Wein zu ver­ar­bei­ten. Jeden Win­zer schmerzt es, wenn sein Qua­li­täts­pro­dukt in die­ser Form ver­ar­bei­tet wer­den muss. Aber mit die­ser Maß­nah­me kann man einen Ab­satz fin­den, ohne den Wein ent­sor­gen zu müs­sen.“ Das Maßnahmenpaket beinhaltet auch eine Absatzförderung für Drittländer. Die be­ste­hen­de Ab­satz­för­de­rung auf Drittländer im Rah­men des na­tio­na­len Stüt­zungs­pro­gram­mes soll aus­ge­dehnt, der Förd­er­sat­z von 50 auf 60% angehoben und die dafür vor­ge­se­he­nen Bud­get­mit­tel erhöht werden. Investitionen werden noch stärker als bisher gefördert. Bei be­son­ders qua­li­täts­för­dern­den Maß­nah­men, die auch auf­grund des Kli­ma­wan­dels not­wen­dig wer­den (wie Gär­steue­rung, Küh­lungs­in­ves­ti­tio­nen), wird die „För­der­in­ten­si­tät“ von 30 auf 40% an­ge­ho­ben. Neu auf­ge­nom­men in die In­ves­ti­ti­ons­för­de­rung wer­den La­ger­tanks, aber auch Techniken wie Um­keh­ro­s­mo­se und Va­ku­um­de­stil­la­ti­on. Die auf­grund des Kli­ma­wan­dels not­wen­di­gen In­ves­ti­tio­nen, wie Be­wäs­se­rung, sol­len voll­in­halt­lich bei­be­hal­ten und aus­ge­baut wer­den. Das­sel­be gilt für die Er­hal­tung und Re­kul­ti­vie­rung von Bö­schun­gen und Ter­ras­sen. Die klas­si­sche För­de­rung der Um­stel­lung von Wein­gär­ten soll nach über 20 Jah­ren aber etwas re­du­ziert wer­den. Die Schaum­wein­steu­er wurde in Österreich ab­ge­schafft. Dies soll den Wein­ab­satz für rund 1.000 Sekt­grund­wein­er­zeu­ger sichern. Zur Re­du­zie­rung der (coronabedingt) gro­ßen Wein­la­ger, die ihren Ursprung auch in den gro­ßen Wein­ern­ten 2018 haben, kann eine De­stil­la­ti­on von Wein durch­ge­führt wer­den. Ins­ge­samt sol­len rund 10 Mio. l Wein des Jahr­gangs 2018 und älter, die am Markt nicht mehr be­nö­tigt wer­den, zu einem An­kaufs­preis von 35 Cent/l Wein zu Alkohol für die Produktion von Desinfektionsmitteln wei­ter­ver­ar­bei­tet wer­den. -red-