06. August 2026

PPWR kurz vor Inkrafttreten

Die seit 2019 im Zuge des Green Deal vorbereitete neue EU-Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR), VO EU 2025/40, gilt seit dem 11. Februar 2025 mit einer 18-monatigen Übergangsfrist in allen EU-Mitgliedstaaten. Das Gesetz tritt also am 12. August 2026 in Kraft. Es zielt darauf ab, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren, die Recyclingmöglichkeiten zu verbessern und den Einsatz von Recyclingmaterialien in einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Ausführungsbestimmungen im nationalen Recht erst kürzlich, am 11. Juni 2026 (Beschluss) und 17. Juni (Publikation im Gesetzesblatt), auf den Weg gebracht. Alle Inverkehrbringer von Wein sind also ab dem 12. August 2026 verpflichtet, eine technische Dokumentation aller verwendeten Verpackungsbestandteile vorzuhalten und die Richtlinien für die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ PFAS und Schwermetalle einzuhalten.
 
Die Verordnung betrifft viele Unternehmen, die Verpackungen innerhalb der EU nutzen – von Produzenten und Markeninhabern über Händler und Online-Shops bis hin zu Importeuren. Die EU-Kommission hat am 4. August 2026 eine aktualisierte Fassung häufig gestellter Fragen (FAQ) zur PPWR-Verordnung veröffentlicht, die hier in der auch vom Bundesverband Wein, Sekt und Spirituosen (BWS) verwendeten Form zum Download bereitsteht. Die EU hat dafür insgesamt 26 neue Fragen und Antworten aufgenommen und sieben Beiträge aktualisiert. -ja-