Facebook   Twitter   Kontakt

26. März 2020

Baden-Württemberg schließt Wein- und Spirituosenhandlungen

Das Bundesland Baden-Württemberg, in dem einige Landkreise mit den höchsten Anteilen von Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohner in Deutschland liegen, hat in Auslegungshinweisen zur Corona-Verordnung (Stand 26.03.2020, 11:30 Uhr) Wein- und Spirituosenhandlungen auf die Negativ-Liste eingruppiert und damit die Schließung dieser Verkaufsstätten angeordnet. Das Baden-Württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat dabei auf seiner Positivliste der Geschäfte und Läden, die vorerst weiter offen bleiben, Lebensmittelhändler, Getränkehändler, Hofläden und Abhol- und Lieferdienste sowie Onlinehandel eingruppiert. Abweichend von einer zwei Tage zuvor vorher ausgesprochenen „Auslegungshilfe zur Corona-Verordnung“ sind jetzt „Vinotheken der Genossenschaften“ wieder auf der Positivliste zu finden und dürfen eingeschränkt als „Weinverkauf (Direktvermarktung unmittelbar am Produktionsort, ohne Ausschank und Verkostung)“ geöffnet werden. -ja-