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24. Oktober 2019

Schutzgemeinschaft Mittelrhein anerkannt

Der rheinland-pfälzische Weinbaustaatssekretär Andy Becht hat am 22. Oktober auf dem Siegerweinforum der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Mainz den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft Mittelrhein überreicht. Damit erhält nach der Pfalz, Rheinhessen und der Mosel die vierte Schutzgemeinschaft der Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz ihre Anerkennung. Die Schutzgemeinschaften können selbst maßgeblich bestimmen, welche Anforderungen Qualitätsweine (Weine mit geschütztem Ursprung, „g.U.“) sowie Landweine (Weine mit geschützter geografischer Angabe, „g.g.A.“) erfüllen müssen. Die in der Schutzgemeinschaft vertretenen Winzer, Kellereien und Genossenschaften vom Mittelrhein können beispielsweise für Wein mit der g.U. Mittelrhein die Zulassung neuer Rebsorten, die Änderung des Hektar- ertrags, der Mostgewichte oder die Neuabgrenzung des Gebietes beantragen. Zuvor war dies ausschließlich Gegenstand von Landesverordnungen. Jetzt kann die Branche unmittelbar Anträge stellen. Die in der Schutzgemeinschaft beschlossenen Kriterien können auf Antrag gegenüber dem Bund und der EU im Lastenheft geändert werden. -red-