30. März 2020

Soforthilfe auch für Winzer

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten durch die Länder steht. Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe bei den in der untenstehenden Internet-Adresse genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen. Bundeswirtschaftsminister Altmaier erklärt dazu: „Damit reagieren wir auf die Not vieler kleiner Unternehmen, Selbständiger, Freiberufler und Landwirte, die dringend auf diese Hilfen angewiesen sind. Beantragung und Auszahlung sollen schnell und unbürokratisch abgewickelt werden." Die vom Bund bereit gestellten Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro können seit 30. März 2020 von den Ländern abgerufen werden. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate. Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html -red-