30. März 2020
Soforthilfe auch für Winzer
Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige,
kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten
durch die Länder steht. Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf
Sofort-Hilfe bei den in der untenstehenden Internet-Adresse genannten
Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell
und unbürokratisch erfolgen. Bundeswirtschaftsminister Altmaier erklärt dazu:
„Damit reagieren wir auf die Not vieler kleiner Unternehmen, Selbständiger,
Freiberufler und Landwirte, die dringend auf diese Hilfen angewiesen sind.
Beantragung und Auszahlung sollen schnell und unbürokratisch abgewickelt
werden." Die vom Bund bereit gestellten Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden
Euro können seit 30. März 2020 von den Ländern abgerufen werden. Unternehmen
bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten
können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate
beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss
von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate. Der Antragsteller muss
versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche
Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht
bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Eine Übersicht über die zuständigen
Stellen in den Ländern finden Sie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html
-red-