Unternehmensprofil
Die Hochschule Geisenheim University (HGU) ist die erste vom Wissenschaftsrat evaluierte Hochschule „Neuen Typs" in Deutschland und besitzt eigenes Promotionsrecht.
In unseren Bachelor-Studiengängen steht wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte und berufsqualifizierende Lehre im Vordergrund. Weiterführende Qualifikationen in Masterstudiengängen basieren auf profilbildender, grundlagenorientierter und international ausgerichteter Forschung.
Aufgaben
- In der Lehre vertritt die Professur das Fachgebiet Oenologie in den deutsch- und englischsprachigen Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule mit einem Lehrdeputat von 9 Semesterwochenstunden (z.B. Technologie der Weinbereitung, Advanced Enology). Die Lehre soll praxisnah und lösungsorientiert sein. Mitarbeit in der inhaltlichen Weiterentwicklung der Lehre wird erwartet.
- Neben einem praxisorientierten Wissenstransfer wird der Aufbau guter Verbindungen in die Branche sowie zu nationalen und internationalen Verbänden erwartet. Durch die enge Anbindung an das Getränketechnologische Zentrum sowie die Kooperation mit den Instituten für Allgemeinen und ökologischen Weinbau, Pflanzenzüchtung, Getränkeforschung, Mikrobiologie und Biochemie ist die Professur einzigartig in die interdisziplinäre Lehre und Forschung der HGU eingebunden. Die Professur verfügt über hervorragende Voraussetzungen für Lehre, Forschung und Transfer, darunter ein eigener Versuchskeller, ein angegliedertes Weingut sowie eine sehr gute personelle Ausstattung.
Anforderungen/Profil
- Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Oenologie, Getränke-, Lebensmittel-, bzw. Prozesstechnologie oder verwandten Bereichen sowie eine abgeschlossene Promotion. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, die hervorragende wissenschaftliche Leistungen nachweisen kann und pädagogisch geeignet ist, zu lehren. Erwünscht ist Erfahrung in der Führung und Motivation von Mitarbeitenden.
Wir bieten
- Für dieses Berufungsverfahren gelten die Einstellungsvoraussetzungen und die Leistungsanforderungen der §§ 67 und 68 des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG).
- Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt erfolgt die Anstellung zunächst in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis von drei Jahren. Nach Feststellung der entsprechenden Bewährung ist die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis möglich. Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist bei Erfüllung der dienstrechtlichen Voraussetzungen ggf. möglich. Weitere Dienstaufgaben und Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 67–69, 75 und 76 HessHG.
Direktkontakt
Ansprechpartner: Herr Diehl
E-Mail: Bewerbung@hs-gm.de
Telefon: 06722/502-621
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