22. August 2024

VDP beschließt Sonderregelung

Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) hat eine Sonderregelung beschlossen, um frostgeschädigte Mitgliedsbetriebe zu unterstützen. „In diesem Jahr sind nahezu alle Anbaugebiete von schweren Frostschäden betroffen, besonders in Sachsen, Saale-Unstrut, Nahe und Saar haben die Winzer:innen extreme Ausfälle zu verzeichnen. Um unsere betroffenen Mitglieder zu unterstützen, hat unsere jüngste Mitgliederversammlung an der Saar eine wichtige Entscheidung für das Weinjahr 2024 getroffen“, teilt der VDP in seinem aktuellen Newsletter mit. „Grundsätzlich dürfen Weine mit dem VDP-Adler nur aus gutseigenen Trauben gekeltert werden. Doch aufgrund des verheerenden Frostereignisses 2024 machen wir eine Ausnahme: Stark betroffene VDP-Mitglieder dürfen den VDP-Adler auf Weinen führen, die aus Trauben, Most oder Jungwein anderer VDP-Betriebe stammen“, erklärt der Verband.
 
Damit soll sichergestellt werden, „dass die strengen VDP-Regularien in der Erzeugung und im Weinberg weiterhin eingehalten und im Sinne der Kolleginnen und Kollegen im VDP umgesetzt werden“. Diese Weine sollen auf dem Rückenetikett mit dem Zusatz „Ein Wein der Solidaritätsgemeinschaft VDP“ gekennzeichnet werden. „Diese Maßnahme zeigt unsere Solidarität und den Zusammenhalt in schwierigen Zeiten. Schon während der Flutkatastrophe im Ahrtal vor drei Jahren haben wir erlebt, wie wichtig gegenseitige Unterstützung ist. Nun beweisen wir erneut, dass wir als Gemeinschaft stark sind und uns gegenseitig helfen. Nur gemeinsam lassen sich solche Herausforderungen meistern und die Qualität unserer Weine sichern!“, heißt es von Seiten des VDP. -red-