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19. März 2020

Weinverkauf ab Hof weiter möglich

© DWI
„Auf Basis der uns zum heutigen Tag zur Verfügung stehenden Informationen gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Weinverkauf ab Hof weiter betreiben können“, hat das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück am 19. März in einer Sondermitteilung verkündet. Die Sondermitteilung publizierte das DLR „aufgrund vermehrter Rückfragen“, die aufgetaucht waren, nachdem das Rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie am 17. März einen Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht hatte. „Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel müssen nicht geschlossen werden, bei Wein handelt es sich um ein Lebensmittel“, heißt es dazu von Seiten des DLR. Allerdings betont das DLR: „Bitte beachten Sie, dass aufgrund der dynamischen Entwicklung diese Bewertung stets unter Vorbehalt neuer Erkenntnisse steht. Sobald wir neuere/weitere Informationen erhalten, werden wir Sie informieren.“ -red-