28. November 2024

Winzerglühwein-Nachfrage steigt

Sowohl das Angebot an Winzerglühweinen als auch die Nachfrage danach hat zugenommen. Nahezu alle Anbieter berichten dabei „von steigenden Absätzen“, erklärt das Deutsche Weininstitut (DWI), Bodenheim. Nach Einschätzung des DWI scheint sich der Glühweingenuss zuhause zu etablieren, was mit einer Premiumisierung des Angebots einhergehe. Nach Einschätzung des DWI liegen weiße Glühweine und die seit zwei Jahren auch als Rosé zugelassene Glühwein-Spielart besonders im Trend. Im Aufwind seien auch alkoholfreie Varianten. Weinrechtlich darf der Begriff „Winzerglühwein" nur verwendet werden, wenn der Glühwein aus eigenen Weinen beim Erzeuger zubereitet oder hergestellt wurde. Der Zusatz von Alkohol ist ebenso verboten, wie der von Wasser oder Farbstoffen. Der vorhandene Alkoholgehalt muss mindestens 12% vol und weniger als 14,5% vol aufweisen. Wegen der gestiegenen Nachfrage nach Rosé-Varianten wurde 2022 die entsprechende EU-Verordnung geändert. Sie dürfen sowohl aus Roséwein als auch aus einer Cuvée von Rot- und Weißwein hergestellt werden. Wird alkoholfreier Wein mit Glühweingewürzen versetzt, darf er nicht als „alkoholfreier Glühwein“ deklariert werden, sondern sollte als „aromatisiertes Getränk aus alkoholfreiem Rotwein“ bezeichnet werden. -red-