10. Juli 2025

Keine Umbenennung der „Schwarze Katz”

Aufgrund einer ab dem Erntejahrgang 2026 geltenden Änderung des Weinbezeichnungsrechts dürfen Weinbetriebe ihre aus der Großlage „Schwarze Katz” (Zell, Mosel) stammenden Weine nicht mehr als „Zeller Schwarze Katz”, sondern nur noch als „Zell Region Schwarze Katz” oder „Region Schwarze Katz” vermarkten. Die Stadt Zell beantragte daher eine Umbenennung der Großlage in die etablierte und den Verbrauchern bekannte Bezeichnung „Zeller Schwarze Katz” beim zuständigen Ministerium, welches den Antrag aber ablehnte, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlägen. Die anschließende Klage der Stadt vor dem Verwaltungsgericht (Urteil: Anfang März 2024) hatte ebenso keinen Erfolg wie die Berufung dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Dessen Urteil von Anfang Juli begründet das Gericht damit, dass eine Umbenennung weder „aufgrund wesentlicher Veränderungen in der Absatzstruktur erforderlich (sei), noch handele es sich bei der Bezeichnung ‚Zeller Schwarze Katz’ nach der geltenden Rechtslage um einen eintragungsfähigen Lagennamen", so das OVG in einer Pressemitteilung. -bla-