10. Juli 2025

Weinwerbeabgabe steigt

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Erstmals seit 30 Jahren wird nach einem Beschluss des rheinland-pfälzischen Landtags die Weinwerbeabgabe angepasst: Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sie sich von bisher 0,87 Euro/Ar (Mosel) bzw. 0,77 Euro/Ar (alle anderen Gebiete) auf einheitlich 1 Euro/Ar. Die flächenbezogene Abgabe, die den Gebietsweinwerbungen für Marketingaktivitäten zur Verfügung stehen, erhebt das Land gemäß Absatzförderungsgesetz (AbföG Wein) von Eigentümern bzw. Bewirtschaftern der rheinland-pfälzischen Rebfläche. Die Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz sehen die Anpassung als richtig an. „Die Anbaugebiete im Land stehen in Konkurrenz zu Weinregionen in ganz Europa und darüber hinaus. Wenn wir uns behaupten wollen, brauchen wir eine Stärkung der Gebietsweinwerbungen und ihrer Werbemaßnahmen, um noch vorhandene Potentiale in der Vermarktung, insbesondere auf den heimischen Märkten, stärker auszuschöpfen", heißt es in einer Pressemitteilung. -bla-