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                                    84 WEIN+MARKT 3|2025SERVICEZutaten und N%u00e4hrwerteMit der EU-Verordnung 2021/2117 passte der Gesetzgeber die Deklaration von Wein an die bisher bereits geltenden Regelungen f%u00fcr Lebensmittel an. Demnach geh%u00f6ren Zutatenverzeichnis und N%u00e4hrwerttabelle seit dem 8. Dezember 2023 zu den Pflichtangaben bei der Kennzeichnung eines Weins. Alles, was vor diesem Datum hergestellt wurde, darf jedoch weiterhin unver%u00e4ndert und bis zu den letzten Flaschen verkauft werden %u2013 hier bedarf es keiner %u00c4nderungen.Die neue Kennzeichnungsverordnung betrifft in erster Linie die Etiketten. Dabei darf der Hersteller die Angaben entweder direkt auf das Etikett drucken oder auf elektronischem Wege mittels E-Label angeben. Als E-Label wird ein QR-Code auf dem Weinetikett verstanden, der mit dem Smartphone abgelesen werden kann. Das Smartphone f%u00fchrt dann zu einer entsprechenden Internetseite (Filehosting-Dienst), auf der die Daten hinterlegt sind. Dabei d%u00fcrfen die N%u00e4hrwertangaben und das Zutatenverzeichnis nicht auf der Homepage des Herstellers erscheinen. Eine Homepage ist daf%u00fcr nicht geeignet, sie dient der Vermarktung und sammelt Nutzerdaten. N%u00e4hrwertangaben und Zutatenverzeichnis im QR-Code d%u00fcrfen nicht mit Marketing oder Verkauf kombiniert werden. Die Online-Plattform, zu der ein QR-Code f%u00fchrt, muss die Informationen %u00fcber die gesamte Lebensdauer des Weins wie auf einem gedruckten Etikett anzeigen. Die Informationen m%u00fcssen gut lesbar, stabil, zuverl%u00e4ssig, dauerhaft und genau sein.Die Einf%u00fchrung von Zutaten- und N%u00e4hrwertangaben f%u00fcr Wein f%u00fchrt auch zu der Frage, ob sich dies auf die Preisliste auswirkt. Die Antwort ist so einfach wie kurz: Es kommt darauf an. Und zwar auf die M%u00f6glichkeiten, die die Preisliste bietet. Allgemeine Werbemittel Verbesserungsbedarf f%u00fcr Fachh%u00e4ndlerohne Preisangaben, die keine unmittelbare Bestellm%u00f6glichkeit gew%u00e4hren, ben%u00f6tigen nicht alle Angaben. Beispiele hierf%u00fcr sind Prospekte von Discountern. Aber auch Winzer oder Fachh%u00e4ndler k%u00f6nnen eine solche %u201ePreisliste light%u201c erstellen, in der nur der Preis und der Grundpreis angegeben werden m%u00fcssen.In Artikel 14 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) hei%u00dft es sinngem%u00e4%u00df: Die vorgeschriebenen Informationen m%u00fcssen vor Abschluss des Kaufvertrags verf%u00fcgbar sein und in der Preisliste oder im Webshop erscheinen oder auf andere geeignete Weise, die vom Lebensmittelunternehmer klar anzugeben ist, zur Verf%u00fcgung gestellt werden. Demnach ist es also der Lebensmittelunternehmer, der den Kunden in eigener Verantwortung informieren muss. Die Frage ist: Wie kommt der Kunde an die Informa tionen? Der Gesetzgeber hat die M%u00f6glichkeiten nicht eingeschr%u00e4nkt. Der Lebensmittelunternehmer kann dem Kunden zum Beispiel auch bei einer telefonischen Bestellung die M%u00f6glichkeit geben, die Informationen zu erhalten. Eine unmittelbare Bestellm%u00f6glichkeit ist nicht gegeben bei blo%u00dfer Angabe der Website beziehungsweise des Online-Shops mittels Internetadresse oder blo%u00dfer Angabe von Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift und Verweis auf die Verkaufsfiliale. Ein expliziter Hinweis auf die Bestellm%u00f6glichkeit %u00fcber den Webshop oder die Anforderung von weiteren Informationen zur Bestellung per Post, Telefon, Fax oder E-Mail sollte dies eher verst%u00e4rken als abschw%u00e4chen (z.B. sollte die E-Mail-Adresse dann info@... und nicht  bestellung@... lauten). Bei Verkauf an EndDie Angabe von Zutaten und N%u00e4hrwerten ist mit dem 2024er Jahrgang f%u00fcr alle Weine EU-weit zur Pflicht geworden. Erzeuger m%u00fcssen ihre Etiketten entsprechend umstellen, um die Werte entweder direkt aufzudrucken oder mittels E-Label zur Verf%u00fcgung zu stellen. Auch f%u00fcr Fachh%u00e4ndler gibt es einiges zu beachten, denn die neue Verordnung zieht nicht nur %u00c4nderungen auf der Flasche nach sich.Fotos: Bernhard Schandelmaier, WEIN+MARKTBei einer Preisliste mit Bestellm%u00f6glichkeit durch Ankreuzen m%u00fcssen Zutatenverzeichnis und N%u00e4hrwerttabelle vorhanden sein, k%u00f6nnen aber %u00fcber einen QRCode ausgelagert werden.In der Vinothek kann der Kunde vor dem Kauf auf den Etiketten Zutaten und N%u00e4hrwerte einsehen. 
                                
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