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                                    SERVICEWEIN+MARKT 3|2025 85verbraucher m%u00fcssen alle verpflichtenden Angaben au%u00dfer dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und der Los-Nummer (A.P.-Nr.) enthalten sein, wenn die M%u00f6glichkeit einer Bestellung durch den Endverbraucher er%u00f6ffnet wird. Sp%u00e4testens auf der Artikelseite, auf welcher der Bestellvorgang eingeleitet wird (beispielsweise durch Einlegen des Produkts in den Warenkorb), m%u00fcssen alle Angaben gemacht werden. M%u00f6glich ist auch eine externe %u00dcbersichtsseite, auf die vor Abschluss des Kaufvertrages deutlich hingewiesen wird. F%u00fcr eine Preisliste kann auch ein SammelQR-Code erzeugt werden, der die Werte aller Weine auf einer %u00dcbersichtssichtseite zusammenf%u00fchrt. Ein solcher QR-Code sollte angelehnt an die Struktur der Preisliste einen einfachen Zugang zu den Informationen erm%u00f6glichen und ist unabh%u00e4ngig von dem QR-Code auf der Flasche.Allergene lassen sich am einfachsten durch einen einmaligen Hinweis in der Preisliste angeben, zum Beispiel: %u201eAlle unsere Produkte enthalten Sulfite.%u201c Die weiteren allergenen Stoffe Kasein, H%u00fchner eiwei%u00df, Albumin und Lysozym m%u00fcssen, sofern vorhanden, ebenfalls deklariert werden. In der Praxis werden diese Produkte nicht mehr verwendet.Was gilt f%u00fcr den Webshop? Eine Brennwertangabe und ein Link zum E-Label (auch Sammel-QR-Codes sind m%u00f6glich) bzw. ein Zutatenverzeichnis und eine N%u00e4hrwerttabelle sind f%u00fcr einen Webshop Pflicht. Im Online-Shop kann die N%u00e4hrwerttabelle auf der jeweiligen Produktdetailseite unter dem Reiter %u201eN%u00e4hrwertdeklara tion%u201c zu finden sein. Dort muss den eigentlichen Angaben die Formulierung %u201eN%u00e4hrwertangaben pro 100 ml%u201d vorangestellt werden. Vorgeschrieben ist grunds%u00e4tzlich eine Tabellenform mit b%u00fcndig angeordneten Zahlen. Werden die Pflichtangaben auf einer anderen Seite zur Verf%u00fcgung gestellt, ist ein deutlich gekennzeichneter und gut sichtbarer Link in die Artikelseite zu integrieren. F%u00fcr Internetseiten gibt es keine Vorgaben zur Schriftgr%u00f6%u00dfe, die Lesbarkeit muss jedoch gew%u00e4hrleistet sein. Dar%u00fcber hinaus sind die Angaben von Grundpreis und Nennvolumen weiterhin verpflichtend.Beispiel Weinpaket: Angaben aller Weine erforderlichBeliebt sind heutzutage Weinpakete f%u00fcr die Verkostung zu Hause. Auch bei solchen Zusammenstellungen sind im Webshop f%u00fcr alle aufgef%u00fchrten Weine die entsprechenden Angaben zu machen. Der aktuelle Alkoholgehalt der angebotenen Weine ist immer anzugeben. F%u00fcr Websites ist diese Anforderung leicht zu erf%u00fcllen. Eine tagesaktuelle Aktualisierung ist m%u00f6glich, wenn der n%u00e4chste Jahrgang in den Verkauf kommt.Auch im Falle einer Subskription m%u00fcssen dem Kunden N%u00e4hrwerte und Zutaten vor Vertragsschluss zur Verf%u00fcgung gestellt werden. Hierf%u00fcr gelten dieselben Regelungen wie f%u00fcr den generellen Verkauf. Auch hinsichtlich der Vorgaben zur Angabe der N%u00e4hrwerte und Zutaten gibt es keine Sonderregelungen. Dies sollte aber kein Problem darstellen. Da die Weine bereits im Fass liegen, k%u00f6nnen die N%u00e4hrwerte auch zu diesem Zeitpunkt bereits mit ausreichender Genauigkeit innerhalb der Toleranzen berechnet werden. M%u00f6gliche Verschnitte und S%u00fc%u00dfung k%u00f6nnen im Vorversuch oder durch Berechnung ber%u00fccksichtigt werden. Gleiches gilt f%u00fcr die Zutaten. Die Zutaten sind in der Regel schon zum Zeitpunkt der Subskription festgelegt. Zusatzstoffe der Kategorien S%u00e4ureregulatoren und Stabilisatoren k%u00f6nnen mit %u201eund/oder%u201c bei h%u00f6chstens drei Zutaten, wenn mindestens einer davon im Wein vorhanden ist, auch beispielsweise wie folgt gekennzeichnet werden: %u201eS%u00e4ureregulatoren: enth%u00e4lt Weins%u00e4ure und/oder %u00c4pfels%u00e4ure und/oder Milchs%u00e4ure%u201c. Auch wenn der Wein nur einen dieser Stoffe enth%u00e4lt, kann eine Aufz%u00e4hlung von maximal drei alternativen Stoffen der Kategorie folgen. Dies soll gew%u00e4hrleisten, dass auch Ad-hoc-Entscheidungen bei der Abf%u00fcllung weiterhin m%u00f6glich sind.Fazit: Optimierungen stehen anDient eine Preisliste zum Bestellen, ob per Telefon, Post, Fax oder Internet, dann umfassen die verpflichtenden Angaben den Abf%u00fcller, das Ursprungsland, die Allergene, die korrekte Bezeichnung des Weines, die Nettof%u00fcllmenge, den Grundpreis pro Liter und den vorhandenen Alkoholgehalt. Preisliste wie auch Webshop sollten nach der LMIV optimiert werden. Sind diese einmal richtig aufgestellt, kann kurz- und langfristig %u00c4rger vermieden werden.BERNHARD SCHANDELMAIERGenauere bzw. tiefergehende Infos f%u00fcr Erzeuger gibt es in DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN (Ausgabe 3/2025 ab S. 20, Ausgabe 21/2024 ab S.19). Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit des Dienstleistungszentrums L%u00e4ndlicher Raum (DLR) Rheinpfalz mit der Wein%u00fcberwachung. Verpflichtende Angaben Folgende Angaben sind im Onlinehandel und auf Preislisten, die eine Bestellung er%u00f6ffnen, obligatorisch: %u222b richtige Verkehrsbezeichnung, z.B. Qualit%u00e4tswein Pfalz %u222b Nettof%u00fcllmenge %u222b Abf%u00fcller: Wird die Angabe Weingut o.%u00c4. verwendet, ist bei zugekauften Erzeugnissen ein Hinweis erforderlich, z.B. *bei diesem Wein handelt es sich um Zukauf von befreundeten Winzern %u222b Ursprungsland %u222b Allergene: Diese k%u00f6nnen direkt bei den jeweiligen Erzeugnissen angegeben oder z.B. mit dem Satz %u201eAlle Weine, Perlweine und Sekte sind deutsche Erzeugnisse und enthalten Sulfite%u201c pauschal genannt werden. Die Allergenkennzeichnung muss in Deutschland immer (auch) in deutscher Sprache erfolgen. %u222b vorhandener Alkohol %u222b Zutaten und N%u00e4hrwerte %u222b Mindesthaltbarkeitsdatum bei Traubensaft, Federwei%u00dfer, entalkoholisiertem bzw. teilweise entalkoholisiertem Wein %u222b Ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist nicht erforderlich bei Wein, Schaumwein (auch Qualit%u00e4tsschaumwein und aromatischer Qualit%u00e4tsschaumwein), Lik%u00f6rwein, aromatisiertem Wein und %u00e4hnlichen Erzeugnissen wie Fruchtwein (z.B. Apfel- oder Birnenwein, Obstweine brauchen keine Zutaten und N%u00e4hrwertangaben). Getr%u00e4nke mit einem Alkoholgehalt von 10% vol oder mehr sind von der Angabe des MHD befreit. %u222b Bei Schaumwein ist nach dem Weinrecht zus%u00e4tzlich die Geschmacksangabe obligatorisch. 
                                
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